

Ablauf und Honorar
Wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, mit Ihrem Anliegen in meiner Praxis gut aufgehoben zu sein, kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail. Gerne vereinbare ich einen Erstgesprächstermin mit Ihnen (Psychotherapeutische Sprechstunde).
Sollte sich in diesem Gespräch zeigen, dass eine Psychotherapie sinnvoll und indiziert ist, folgen darauf 2 weitere Sprechstunden und bis zu vier probatorische Sitzungen, die der Diagnostik und Therapieplanung dienen. Orientiert an Ihren Anliegen entwickeln wird gemeinsam Therapieziele und einen Plan, wie diese erreicht werden können. Anhand einer ausführlichen biographischen Anamnese erarbeiten wir auf Grundlage eines individuellen Erklärungsmodells prädisponierende, auslösende und aufrechterhaltende Faktoren für Ihre Beschwerden. Danach schließt sich die eigentliche Therapie an, welche anhand spezifischer Interventionen individuell auf Ihre Bedürfnisse und Anliegen zugeschnitten ist, um den bestmöglichen Behandlungserfolg erzielen zu können. Ich arbeite mit verhaltenstherapeutischen Methoden sowie erlebnis- und körperorientierten Verfahren, wie dem Strategisch-Behavioralen Ansatz. Zentrale Elemente sind zielgerichtete Interventionen, die den Zugang zum Erleben und Fühlen erleichtern. Ziel unserer Arbeit ist der Aufbau von Kompetenzen, die es Ihnen ermöglichen, einen neuen Weg einzuschlagen.
Kosten und Abrechnung
Gesetzlich Versicherte
Ich verfüge über eine Kassenzulassung für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen. Kontaktieren Sie mich gerne in Hinblick auf freie Kapazitäten oder meine Warteliste.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Die Kosten einer Psychotherapie werden für Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte in der Regel von den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erstattet. Die Erstattung ist abhängig von Ihrem Vertrag mit der Versicherung. Am besten informieren Sie sich bereits vor Therapiebeginn über Ihre vertraglichen Bestimmungen und fordern die notwendigen Formulare an. Im Durchschnitt werden 50 Behandlungsstunden gewährt. Die Abrechnung von Therapiesitzungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Je nach Notwendigkeit und Versicherungskonditionen können weitere Leistungen wie diagnostische Erhebungen, biografische Anamnese und Berichterstellung hinzukommen. Beihilfeversicherte sowie Bundeswehrangehörige haben ebenfalls Anspruch auf die Kostenübernahme in einer Privatpraxis.
Selbstzahler
Sie sind an keine Formalitäten gebunden. In der Regel bekommen Sie monatlich eine Rechnung, die sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) richtet. Als Selbstzahler sind die Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Es erfolgt keine Hinterlegung einer Diagnose, da keine Informationen an Ihre Krankenkasse oder andere Versicherungen weitergegeben werden. Da es keiner Kostenzusage Ihrer Versicherung bedarf, können Sie therapeutische Leistungen direkt in Anspruch nehmen. Dieser Weg wird oft bevorzugt, wenn eine Verbeamtung oder der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung angestrebt wird.
Coaching
Beim Coaching richtet sich die Dauer und Anzahl der Sitzungen nach ihrem Bedarf und der jeweiligen Fragestellung. Coaching ist keine Heilbehandlung und wird daher nicht von den Krankenkassen übernommen.
Paarberatung
Die Kosten einer Paartherapie werden leider nicht von der Krankenkasse getragen und belaufen sich daher auf Selbstzahlerbasis.